z.B. Fortbewegen innerhalb der Wohnbereichs, Treppensteigen etc.
z.B. örtliche und zeitliche Orientierung etc.
z.B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
z.B. Körperpflege, Ernährung etc. -> hierunter wurde bisher die Grundpflege verstanden.
z.B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung
z.B. Gestaltung des Tagesablaufs
Dabei spielen die bisherigen Zeitorientierungswerte keine Rolle mehr. Vielmehr geht es in der Regel um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten
selbstständig,
teilweise selbstständig oder nur
unselbstständig ausgeübt werden können.
Bei der Festlegung des Pflegegrades fließen die zuvor genannten Module in unterschiedlicher Wertigkeit bzw. Prozentsätzen ein.
Modul 1 - Mobilität (10%)
Modul 2 oder 3 - Kognitiv / Verhalten (15%)
Modul 4 - Selbstversorgung (40%)
Modul 5 - Behandlung / Therapie (20%)
Modul 6 - Alltagsgestaltung (15%)