Weshalb gibt es Pflegegeld?

Das Schicksal pflegebedürftig zu sein, kann jeden ereilen, dabei spielt das Lebensalter keine Rolle.
"Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbst bestimmtes Leben zu führen."
(Quelle: Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege VG)

GeldleistungSachleistungTeilstationäre PflegeVollstationäre Pflege
Pflegegrad 1---Zuschuss 125 €/Monat
Pflegegrad 2316 €/Monat689 €/Monat689 €/Monat770 €/Monat
Pflegegrad 3545 €/Monat1.298 €/Monat1.298 €/Monat1.262 €/Monat
Pflegegrad 4728 €/Monat1.612 €/Monat1.612 €/Monat1.775 €/Monat
Pflegegrad 5 Härtefall901 €/Monat1.995 €/Monat1.995 €/Monat2.005 €/Monat


 


Wie erhalten Sie Pflegegeld?

Ob und in welchem Umfang ein Mensch pflegebedürftig ist, wird im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in ihrem Wohnbereich durchgeführt. Dazu ist es nötig, einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei ihrer Krankenkasse zu stellen. Auch steht Ihnen eine Pflegeberatung in der eigenen Häuslichkeit nach 7a/7b SGB XI zu. Ein Anruf genügt.
Diese schickt ihnen alle notwendigen Antragsunterlagen zu.


Die Antragsformulare werden ausgefüllt und zurück gesendet.
Einige Zeit später meldet sich der Gutachter des MDK bei ihnen um einen Termin auszumachen.

Die Ermittlung ihres täglichen Hilfebedarfes bildet die Grundlage für die Entscheidung ihrer Pflegekasse.