Das Schicksal pflegebedürftig zu sein, kann
jeden ereilen, dabei spielt das Lebensalter keine Rolle.
"Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen,
trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbst bestimmtes
Leben zu führen." (Quelle: Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos
der
Pflegebedürftigkeit (Pflege VG)
Geldleistung
Sachleistung
Teilstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege
Pflegegrad 1
-
-
-
Zuschuss 125 €/Monat
Pflegegrad 2
316 €/Monat
689 €/Monat
689 €/Monat
770 €/Monat
Pflegegrad 3
545 €/Monat
1.298 €/Monat
1.298 €/Monat
1.262 €/Monat
Pflegegrad 4
728 €/Monat
1.612 €/Monat
1.612 €/Monat
1.775 €/Monat
Pflegegrad 5 Härtefall
901 €/Monat
1.995 €/Monat
1.995 €/Monat
2.005 €/Monat
Wie
erhalten Sie Pflegegeld?
Ob und in welchem Umfang ein Mensch pflegebedürftig
ist, wird im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der
Krankenkassen (MDK) in ihrem Wohnbereich durchgeführt. Dazu ist es nötig,
einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei ihrer Krankenkasse zu stellen. Auch steht Ihnen eine Pflegeberatung in der eigenen Häuslichkeit nach 7a/7b SGB XI zu. Ein
Anruf genügt.
Diese schickt ihnen alle notwendigen Antragsunterlagen zu.
Die Antragsformulare werden ausgefüllt und zurück gesendet.
Einige Zeit später meldet sich der Gutachter des MDK bei ihnen um einen
Termin auszumachen.
Die
Ermittlung ihres täglichen Hilfebedarfes bildet die Grundlage für die
Entscheidung ihrer Pflegekasse.